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„Safe2Eat“: Wie Sie das Lebensmitteletikett von A bis Z entschlüsseln

Mit der EU-weiten Kampagne „Safe2Eat“ schärfen die EU-Behörde EFSA und die in Österreich zuständige AGES das Bewusstsein für Lebensmittelsicherheit. Was das Etikett über das Lebensmittel verrät.

In einer Zeit, in der Lebensmittelsicherheit und -hygiene an Bedeutung gewinnen, hat die EFSA, Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit die Kampagne „Safe2Eat“ ins Leben gerufen. Diese Initiative zielt darauf ab, das Bewusstsein der europäischen Verbraucher für die richtige Lagerung und den sicheren Verzehr von Lebensmitteln zu schärfen.

In ihrer vierten Auflage setzt die Kampagne auf eine breite Palette von Kommunikations- und Informationsaktivitäten, um Verbraucher dabei zu unterstützen, fundierte Entscheidungen über ihren Lebensmittelkonsum zu treffen. Parallel dazu bleibt die strenge Regulierung von Lebensmittelkennzeichnungen ein zentraler Pfeiler der EU-Verbraucherschutzpolitik.

Ob die vorgeschriebene Kennzeichnungspflicht korrekt ist, kontrolliert hierzulande die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES). (Foto: Envato Elements)

In Österreich kontrolliert die AGES im Zuge der amtlichen Lebensmittelkontrolle, ob die vorgeschriebene Kennzeichnung eingehalten wird. Diese lässt dazu wissen: „Die Lebensmittelsicherheit in Österreich wird durch hohe Qualitätsstandards und ein engmaschiges Kontrollnetz gewährleistet, das bei den Erzeugern beginnt und mit EU-weiten Überwachungsprogrammen endet.“ (Hier mehr zu den Informationen der AGES.)

Als die One Health-Organisation in Österreich spielen wir eine wichtige Rolle, die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen zu erhalten. Dazu gehört natürlich auch die Lebensmittelsicherheit.

Johannes Pleiner-Duxneuner, AGES

AGES als erste Ansprechpartnerin

In Österreich ist die AGES, die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, erste Ansprechpartnerin für das Thema Lebensmittelsicherheit. Auch in der aktuellen EU-Kampagne „Safe2Eat“ ist die AGES führend: „Als die One Health-Organisation in Österreich spielen wir eine wichtige Rolle, die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen zu erhalten. Dazu gehört natürlich auch die Lebensmittelsicherheit. Dadurch erkennen wir Probleme schon oft, bevor sie bei den Konsument:innen ankommen, wie zum Beispiel Zoonose-Erreger bei Tieren oder Mykotoxine in pflanzlichen Lebensmitteln“,  so Johannes Pleiner-Duxneuner, Geschäftsführer der AGES.

Heißt konkret: Mit mehr als 100 Gesetzen und Verordnungen gehören Lebensmittel zu den am strengsten überwachten Produkten. Diese gesetzlichen Maßnahmen garantieren, dass Verbraucher unabhängig von ihrem Standort innerhalb der EU dieselben wichtigen Informationen erhalten.

Auf der Verpackung eines Lebensmittels müssen viele Informationen angegeben werden. Diese sind genau geregelt.

Katharina Koßdorff, Wirtschaftskammer Österreich

Katharina Koßdorff, Geschäftsführerin des Fachverbands der Lebensmittelindustrie in der Wirtschaftskammer Österreich, betont auf der dafür ins Leben gerufenen Plattform „Österreich isst informiert“ die Bedeutung dieser Regelungen: „Auf der Verpackung eines Lebensmittels müssen viele Informationen angegeben werden. Diese sind genau geregelt.“ Und zwar in der Lebensmittelverordnung der EU: hier mehr.

Mit der EU-weiten Kampagne „Safe2Eat“ schärfen die EU-Behörde EFSA und die in Österreich zuständige AGES das Bewusstsein für Lebensmittelsicherheit. (Foto: Envato Elements)

Die Kennzeichnung von Lebensmitteln in der EU ist seit den 1970er-Jahren einheitlich und hat sich seither stetig erweitert.

Was tatsächlich aufs Etikett muss:

  • Alkoholgehalt: Für Getränke mit mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol muss der Alkoholgehalt in Volumenprozent auf der Verpackung angegeben werden.
  • Allergene: Die 14 kennzeichnungspflichtigen Allergene, wie Nüsse oder Soja, müssen im Zutatenverzeichnis angegeben und optisch hervorgehoben werden.
  • Aufbewahrungshinweise: Spezielle Lagerbedingungen wie „vor Wärme schützen“ oder „gekühlt lagern“ müssen klar auf der Verpackung vermerkt sein.
  • Bezeichnung des Produkts: Klare und verständliche Beschreibung des Lebensmittels, um es von anderen zu unterscheiden. Rechtlich vorgeschriebene Bezeichnungen wie „Milchschokolade“ oder „Fruchtsaft“ müssen verwendet werden, wenn zutreffend.
  • Füllmenge: Die Nettofüllmenge des Inhalts, angegeben in kg, g, l, ml oder Stückzahl.
  • Gebrauchsanleitung: Falls notwendig, muss eine Anleitung zur Verwendung des Lebensmittels auf der Verpackung sein, z. B. bei Fertiggerichten.
  • Gentechnisch veränderter Inhaltsstoffe: Wenn das Produkt gentechnisch veränderte Organismen enthält, muss dies angegeben werden.
  • Herkunft: Angabe des Ursprungslands oder -orts ist erforderlich, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder zur Vermeidung von Irreführung notwendig.
  • Losnummer: Kennzeichnung zur Rückverfolgbarkeit, besonders relevant bei Rückrufaktionen.
  • Mindesthaltbarkeitsdatum/Verbrauchsdatum: Datum, bis zu dem das Lebensmittel seine spezifischen Eigenschaften behält, bzw. das Datum, bis zu dem es verbraucht werden sollte.
  • Nährwerttabelle: Informationen über Kalorien, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz pro 100 g oder ml. Zusatzangaben pro Portion sind freiwillig.
  • Preisangabe: Der Endpreis sowie der Grundpreis müssen klar ersichtlich sein.
  • Spezifische Angaben gemäß EU-Regulationen: Für bestimmte Produkte wie Mineralwasser oder Nahrungsergänzungsmittel gelten spezielle Kennzeichnungsvorschriften.
  • Verantwortlicher Lebensmittelunternehmer: Name und Anschrift des Unternehmens, das für das Produkt verantwortlich ist.
  • Zutatenverzeichnis: Auflistung aller Zutaten und Zusatzstoffe in absteigender Reihenfolge ihres

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